Mittwoch, 8. September 2010

Im Öffentlichen Raum

Laut einem Zitat des Gewista COO Hansjörg Hosp in der Standard-Ausgabe vom 23. August 2010 sei die Gewista ein kleines Unternehmen. Ein Blick auf die Homepage der Gewista verrät anderes. Dort wird davon gesprochen, dass die Gewista zu den größten Medienunternehmen Österreichs gehöre und das bedeutendste Außenwerbeunternehmen unseres Landes sei, resultierend aus der absoluten Marktführerschaft in der Bundeshauptstadt Wien. Die Gewista, so ist weiter zu lesen, gehöre zudem zu den Top-5-Medienkonzernen Österreichs.
Ankündigungen haben ihren Preis. Bei Gewista keinen geringen. Ankündigen kann nur, wer es sich finanziell leisten kann. Gleichzeitig darf beinahe ausschließlich nur an jenen Orten affichiert werden, die von der Gewista dazu – gegen Geld natürlich – zur Verfügung gestellt werden.
Somit bestimmt die Gewista welche Plakate öffentlich gemacht werden, bestimmt also auch die Gestaltung des Öffentlichen Raumes, reguliert ihn.
Natürlich, ein Öffentlicher Raum kann kein Regelfreier Raum sein. Da wäre zu viel verlangt, utopisch. Obwohl gerade mit shared spaces, also regelfreie Verkehrszonen, gute Erfahrungen gemacht worden sind. Er kann auch kein Rechtsfreier Raum sein.
Im Öffentlichen Raum sind mir nur bestimmte Verhaltensweisen möglich, die durch die Organisation desselbigen determiniert sind. Befinden sich auf einer Fläche Bänke, kann ich drauf sitzen. Sitzend kann ich lesen, sprechen, nichts tun, schlafen. Letzteres könnte ich besser, würde ich auf den Bänken liegen dürfen. Aber es sind Sitzbänke. Zunehmens wird das verstärkt auch dadurch deutlich gemacht, indem die Sitzbänke durch Armlehnen unterbrochen werden, so dass ich auf keinen Fall mehr liegen kann.
Auf einem Gehsteig darf ich, wie der Name schon sagt, gehen. Nicht darauf Radfahren, obwohl ich das immer wieder mal tue, auch nicht stehen, tu ich auch manchmal, auch darf ich mir keinen Stuhl darauf stellen, mich hinsetzen und tun, was auch immer eigentlich sitzend getan werden darf.
In Parkanlagen darf ich auf den dafür vorgesehenen Sitzbänken sitzen und mich auf den dafür vorgesehenen Wegen auf die dafür vorgesehene Fortbewegungsart fortbewegen, meistens ist dies Gehen. Ich darf die Grünflächen nicht betreten, dafür gibt extra vorgesehene Grünflächenabschnitte, Verweilzonen. Ansonsten darf ich Grünflächen ansehen.
Die Beispiele können vermutlich endlos erweitert und vertieft werden. Es lohnt sich auf jeden Fall darüber nachzudenken, wem der Öffentliche Raum eigentlich gehört, wo die Grenzen der Nutzung sind und welchen Regeln wir bei seiner Nutzung begegnen.
Wie wäre es aber damit: Der Öffentliche Raum als Demokratischer Raum. Das würde beinhalten, dass ich mitbestimmen kann, wie er gestalten wird, wie er genutzt wird. Ein Anfang dafür wäre Routinen der Raumnutzung zu unterbrechen um neue Sicht- und auch Nutzungsweisen des Öffentlichen Raums zu ermöglichen. Anregungen dazu gibt es ja.

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